Allgemeine Geschätsbedingungen
1. Ausschließlichkeit der vorliegenden AGB
Für den Vertrag gelten ausschließlich die im Folgenden aufgeführten Allgemei-nen Geschäftsbedingungen. Andere - auch übermittelte - Bedingungen wer-den nicht Vertragsinhalt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
2. Gültigkeit von Angeboten
An unser Angebot halten wir uns für einen Zeitraum von 4 Wochen ab Datum des Angebotes gebunden. Das Angebot erlischt für den Fall der Nicht-Annahme bis zum vorgenannten Zeitpunkt oder der Unterbreitung eines geän-derten Angebotes.
3. Urheberschutz – Vervielfältigungen – Verwendung von Dokumenten
Für die im Rahmen der Dienstleistung erstellten Dokumente bleiben sämtliche Ansprüche im Zusammenhang mit dem Urheberschutz aufrechterhalten und unsererseits beansprucht. Vervielfältigungen sind nur ungekürzt und mit der schriftlichen Einwilligung unsererseits zulässig. Die Dokumente dürfen nur für die Zwecke im unmittelbaren Zusammenhang mit der vereinbarten Dienstleis-tung verwendet werden (Zweck der energetischen Verbesserung des vertrags-gegenständlichen Gebäudes).
4. Leistungen Dritter
Zwischen den Parteien wird vorsorglich klargestellt, dass Leistungen außerhalb der in diesem Vertrag geschuldeten Vereinbarungen ausschließlich seitens des Kunden an Dritte vergeben werden und hierfür ein entsprechender Ver-trag seitens des Auftraggebers mit dem Dritten (beispielsweise Handwerker, Bauunternehmer, Fachplaner, Subunternehmer, Architekten, Ingenieure) ge-schlossen wird. Etwaige Ansprüche (insbesondere Vergütungsansprüche, Mängel-, Schadensersatzansprüche) können aus diesen gesonderten Ver-tragsverhältnissen zu unseren Lasten nicht abgeleitet werden. Zwischen den Parteien ist daher ausdrücklich klargestellt, dass wir für derartige Leistungen Dritter (z. B. im Zusammenhang mit einer energetischen Sanierung von Dritter Seite verursachte Planungsmängel oder Ausführungsmängel) nicht haften.
5. Termine
Zwischen den Parteien wird klargestellt, dass etwaige zwischen Parteien ge-nannten oder vereinbarten Termine betreffend unsere Leistungen keine ver-traglich vereinbarten Fixtermine sind.
6. Nacharbeiten/ Mehraufwand
Notwendige Zusatzarbeiten, die nicht auf ein Verschulden unsererseits zurück-zuführen sind, z. B. zusätzliche Besprechungen oder weitere vor Ort Termine (sofern nicht bereits im Angebotspreis inkludiert) werden bei Bedarf gesondert zu einem Stundensatz i. H. v. 86 € zzgl. gesetzlicher MwSt. abgerechnet.
7. Begehungen
Die Organisation und die Verantwortung aller notwendigen rechtlichen und tat-sächlichen Voraussetzungen für die Durchführung von Begehungen liegt in der ausschließlichen Verantwortung des Kunden.
8. Überwachung / Kontrolle von Baumaßnahmen und Ausführungsarbeiten
Sofern schriftlich nicht Gegenstand des vorliegenden Angebotes stellen die Ver-tragsparteien übereinstimmend klar, dass über die im Angebot vorgenannten Punkte hinaus von unserer Seite keine Objekt- und Überwachungstätigkeiten und auch keine hieraus resultierenden Beratungs- oder Planungsleistungen er-bracht werden und auch keine solchen geschuldet sind.
9. Verkehrssicherungspflicht
Zwischen den Parteien wird ausdrücklich klargestellt, dass uns im Bereich aller Flächen des vertragsgegenständlichen Objektes (Innen- und Außenflächen) kei-ne eigenen Verkehrssicherungspflichten treffen.
10. Wohnungseigentümergemeinschaft
Sofern es sich beim Auftraggeber um eine Wohnungseigentümergemeinschaft handelt nach WEG, steht der vorliegende Vertrag unter der aufschiebenden Be-dingung, dass hinsichtlich der hier vereinbarten Leistungen und des vereinbarten Leistungsverzeichnisses ein rechtswirksamer Beschluss der Wohnungseigentü-mergemeinschaft vorliegt. Mit Rechtswirksamkeit ist dabei gemeint, dass die Frist gemäß § 46 WEG verstrichen ist, ohne, dass einer der Wohnungseigentümer Klage gegen den entsprechenden Beschluss der Wohnungseigentümergemein-schaft erhoben hat.
11. Grundlagen für Konzepte und Beratungsleistungen
Sofern nicht anders vereinbart, basieren unsere Konzepte und Beratungsleistun-gen ausschließlich auf den seitens des Kunden zur Verfügung gestellten Unter-lagen und Informationen erstellt. Die Verantwortung über die Richtigkeit der hie-raus zugrunde gelegten Angaben verbleibt beim Kunden. Die Überprüfung der Korrektheit entsprechender Angaben gehört nicht zur unsererseits geschuldeten Leistung.
12. Einhaltung der Antrags- und Fördervorgaben
Die Einhaltung aller rechtlicher Vorgaben und Kriterien im Zusammenhang mit der beabsichtigten Förderung über die hier vertragsgegenständliche Leistung des Energieberaters hinaus obliegt ausschließlich der Verantwortung des Kunden.
13. Unabhängigkeit des Vergütungsanspruchs von etwaiger Förderung
Der Vergütungsanspruch für die unsererseits zu erbringenden Leistungen be-steht unabhängig von der Gewährung einer Förderung oder sonstiger beabsich-tigter vermögensbezogener Vorteile im Zusammenhang mit unserer Leistung.
14. Abgrenzung zu Planungs- /Ingenieur- / Architektenleistungen
Im Hinblick auf unsere Leistungen, Informationen und die durch uns erstell-ten und übergebenen Dokumente (einschl. etwaiger Notizen / Skizzen) wird ausdrücklich darauf hingewiesen und vom Kunden ausdrücklich als zusätz-lich vereinbart anerkannt:
Konzeptskizzen, Zeichnungen und sonstigen Angaben sind keine Ausfüh-rungs- oder Werk- oder Detailplanung und dürfen als Ersatz für solche auch nicht verwendet werden. Des Weiteren stellen sämtliche vorgenann-ten Dokumente und deren Inhalt keinerlei Planungen dar, die als unmittel-bare Grundlage für die Umsetzung von baulichen Maßnahmen verwendet werden können und dürfen.
Unsere Leistungen dienen auch nicht als oder für eine architekten-/ingenieur-vertragliche Planungsgrundlage im Sinne von § 650p Abs 3 BGB.
Die entsprechenden Angaben, Inhalte und Skizzen beziehen sich über-dies ausschließlich auf energetische Aspekte und müssen im Rahmen der hiervon unabhängig zu erfolgenden Planung geprüft, angepasst, konkreti-siert und implementiert werden.
Des Weiteren dienen die Angaben zu Baumaßnahmen nicht als vorver-tragliche oder vertragliche Kostenschätzung, Kostenanschlag, Kostenbe-rechnung oder Kostenfeststellung. Eine solche hat der Kunde bei Bedarf entweder durch einen Architekten, Ingenieur oder geeigneten Sachver-ständigen einzuholen. Die Parteien kommen insofern klarstellend überein, dass eine Haftung unsererseits für etwaige Baukostenüberschreitungen nicht besteht und auch nicht begründet werden kann.
Sämtliche Angaben bezüglich der Erhebung des baulichen Ist-Zustandes beziehen sich lediglich auf energetische Aspekte und dienen nicht der Er-fassung oder Prüfung von Baumängeln.
Sämtliche Angaben im Hinblick auf Maßnahmen am Gebäude erfolgen oh-ne Prüfung einer etwaigen Genehmigungspflicht. Eine solche gehört aus-drücklich nicht zur vertraglich vereinbarten Leistung. Die baulichen Maß-nahmen müssen vor deren Umsetzung auf eine etwaige bauordnungs-rechtliche oder denkmalschutzrechtliche Genehmigungspflicht, gleich ob als isolierte alleinstehende Maßnahme oder in Kombination mit weiteren Baumaßnahmen, überprüft werden; gegebenenfalls ist im Falle der Bau-genehmigungspflicht vor Umsetzung ein entsprechender Bauantrag durch eine bauvorlageberechtigte Person (zum Beispiel Architekt) zu stellen.
Unsererseits wird keine Bau- und/ oder Objektüberwachung geschuldet und/oder erbracht. Mithin gehört die Prüfung der ausgeführten Leistungen im Zusammenhang mit der Energieberatung auf Mängelfreiheit und das Feststellen etwaiger Mängel im Zuge der Ausführung nicht zur geschulde-ten Leistung. Die Parteien kommen insofern ausdrücklich überein, dass ei-ne Haftung unsererseits aufgrund von etwaigen Ausführungsmängeln im Rahmen der Bauleistungen im Zusammenhang mit unserer Leistung nicht besteht und auch nicht begründet werden kann.